Markt in Hörstein
Märkte
wurden in Hörstein seit mehr denn dreihundert Jahren abgehalten. Es waren Wochenmarkte.
Ein Schriftstück von 1563 laßt sich darüber aus wie folgt: "Zu wissen
sei mönniglich, daß seit kurzen Jahren ein ungewöhnlicher wöchentlicher
Markt zu Horsten stattfindet, wo alle Sonntag früh Kaufmannssach, Hockwerk, Tuch, Spezerei
und deren allerhand, so man zu kaufen und verkaufen pflegt, aufgelegt und verkaufet wird. Weilen
dieser Markt der Predigt und dem Gottesdienst zu schaden, so einigen wir, Kurfürst zu
Mainz, Graf von Hanau, Hans Erben, Centgraf und Gericht zu Hörstein, uns dahin, daß
solcher Mißbrauch hiermit aufgehoben wird und jeder Verkäufer, sobald das erste
Zeichen zur Predigt geläutet wird, seine Sachen zutun muß und nichts mehr verkaufen
darf, bis der Gottesdienst zu End geschehen ist, ansonsten die ganze Ware den Herrschaften
verfallen sei und der Käufer mit Thurm bestraft werde." (Akt im Kreisarchiv, gekürzt.)
1572 wurde vorgeschlagen, den Markt auf einen Werktag in der Woche zu verlegen. Dies wurde
nicht ausgeführt, wie ein Schreiben von reichlich 100 Jahren später beweist.
1685 berichten "Centgraf, Schöffen und ganze Gerneind' an den Kurfürsten von
Mainz bezüglich ihrer Marktgerechtsame: "Unser Markt beruht auf uralter Gerechtsamkeit.
60, 70 und 80 Jahre alte Gemeindsleute geben an, von ihren Eltern und Großeltern nie
anders gehört zu haben. Anno 1600 wurde uns von den beiden gnädigsten Herrschaften
eine Frey- und Marktfahne verliehen, bewappnet mit dem kurfürstlichen Wappen von Mainz
einerseits und dem grdflichen Wappen von Hanau andrerseits. Diese wurde an Sonn- und Feiertagen
ausgesteckt und fand dann vor und nach dem Gottesdienst Viktualienmarkt und auch Verkauf von
leinentuchener Ware unter dem Rathaus und auf der Gassen statt. Grund der Verleihung dieses
Rechts war die weite Entfernung der Städte Aschaffenburg und Hanau, die bei der schweren
wöchentlichen Feldarbeit von den Leuten nur ungern gegangen wurde." (inhaltliche
Wiedergabe! Kreisarchiv.)
Wann
der Wochenmarkt einging, ist nicht aufzufinden. 1837 wurden zwei Jahrmörkte genehmigt
und zwar an den Sonntagen vor Palmsonntag und vor Bernhordi. Die veränderten Zeitverhältnisse
haben diese "Messen" allmählich zur Bedeutungslosigkeit herabsinken lassen,
so dass von ihnen nichts mehr übrig blieb als der Name."