Die Hörsteiner
Hexenprozesse
Unter
den zahlreichen Straftaten, die in der frühen Neuzeit von den Zentgerichten geahndet wurden,
fesseln den heutigen Betrachter besonders die Hexenprozesse. Da der Verfasser dieses Beitrags
in absehbarer Zeit eine umfangreiche Arbeit über die Freigerichter Hexeniagden vorlegen
wird, sollen im folgenden nur einige für Hörstein bedeutsame Fakten besprochen werden.
Vorstellungen
von Zauberei sind nahezu allen Völkern geläufig; sie finden sich im Orient wie im
griechisch-römischen oder im germanischen Kulturkreis. Das Christentum hielt an der Möglichkeit
der Beeinflussung eines Geschehens durch magische Kräfte fest, verbot aber deren Gebrauch.
Doch wurde im Frühmittelalter vereinzelt die Wirklichkeit bestimmter Vorstellungen von
Hexerei angezweifelt. Die Einstellung der Kirche zur Zauberei änderte sich unter dem Einfluß
der Ketzerverfolgungen. Es setzte sich die Auffassung durch, neben den Hdretikern existiere
auch eine Gruppe von Menschen, die sich mit dem Teufel verbunden und der Religion überhaupt
abgeschworen habe. Der Bund mit dem Teufel bildet den Mittelpunkt des christlichen Hexenbegriffs.
Trotzdem
sind Hexenprozesse bis zum Ende des 16. Jahrhunderts in Deutschland selten. Die Inquisition,
die an sich für die Verurteilung von Zauberern zuständig war, wurde von den Fürsten
mit Argwohn betrachtet, da sie die Gerichtsbarkeit des Landesherrn einschränkte. Von größter
Bedeutung ist darum die Tatsache, daß nach 1500 in Deutschland die Verfolgung des Hexenwesens
eine Angelegenheit der weltlichen Gewalt wurde. Die schon erwähnte Peinliche Gerichtsordnung
Kaiser Karis V. von 1532 enthält eine Reihe einschlägiger Strafbestimmungen.
Zur
Durchführung groß angelegter Verfolgungen waren die Zentgerichte, deren Verfassung
oben besprochen wurde, schon aus organisatorischen Gründen nicht in der Lage. Wohl wurden
schon im Reformationszeitalter immer wieder Personen wegen Zauberei angeklagt; doch begnügten
sich die Zentgerichte in diesen Fällen mit der Hinrichtung oder Landesverweisung des Beschuldigten.
Auch Freilassungen waren relativ häufig. Ein solcher - vergleichsweise harmloser - Hexenprozeß
liegt für Hörstein aus dem Jahre 1576 vor. (14) Eine alte Frau hatte am Fastnachtsdienstag
damit gedroht, vier Männer zu bezaubern, da sie von ihnen nicht beschenkt worden war.
Daraufhin legte ihr einer der Männer eine Daumenschraube an, bis sie schrie. Es kam zu
einem Verhör vor Gericht, wobei die Angeklagte vorgab, ihre Äußerungen im Zustand
der Trunkenheit gemacht zu haben. Die Männer ihrerseits bezeichneten das Anlegen der Daumenschraube
als Scherz.
Die angebliche Hexe wurde freigelassen.
Fünfundzwanzig
Jahre später jedoch hatte sich die Situation völlig geändert. Zum einen verstärkten
die fürstlichen Kanzleien ihren Einfluß auf die örtliche Rechtsprechung; zum
anderen änderte sich die Einstellung der Regierungen zum Hexenwesen. Im Zeitalter der
Gegenreformation bemühten sich die Herrscher um die religiöse und gesellschaftliche
Vereinheitlichung ihres Landes. Andersdenkende Minderheiten wurden nicht geduldet, Zudem bestand
allgemeine Furcht vor dem Wirken der Dämonen. Da man im Hexentreiben eine Gefahr für
die staatliche und gesellschaftliche Ordnung erblickte, bemühte man sich um die Ausrottung
der Zauberer und gab den Gerichten entsprechende Anweisungen.
Als
Johann Adam von Bicken 1601 Mainzer Erzbischof wurde, mehrten sich im Mainzer Oberstift die
Hexenprozesse. Auch in Hörstein war im August oder September des Jahres 1601 wieder eine
Frau der Hexerei angeklagt worden. Sie gestand ihre Verbrechen ein und wurde hingerichtet.
Da sie aber auch andere Bewohner als Teilnehmer bei Hexentänzen angegeben hatte, wurden
auf Befehl der Mainzer und Hanauer Regierung auch diese eingekerkert, mit Hilfe der Folter
zum Geständnis gebracht und verbrannt. So begannen die Freigerichter Hexeniagden, denen
in dreieinhalb Jahren in den drei Pfarreien Hörstein, Alzenau und Somborn 139 Frauen und
Männer zum Opfer fielen. Unter den Gerichteten befanden sich 35 Bewohner von Hörstein.
Da in Hörstein um 1600 etwa 800 Menschen lebten, fielen dem großen Hexenbrand etwa
vier Prozent der Bevölkerung zum Opfer.
Erst die Pest des Jahres 1605 brachte die Verfolgungen zum Erliegen.
Doch
waren damit die Leiden der Bevölkerung nicht beendet. Denn die hohen Prozeßkosten
mußten von den Angehörigen der Hingerichteten aufgebracht werden. Außerdem
zählte die Zauberei in den meisten Ländern zu den Verbrechen, die neben der Todesstrafe
mit Vermögenseinzug geahndet wurden. Von den Erben der 35 Hörsteiner "Hexen'
war eine Konfiskationssumme in Höhe von 4173 Gulden zu entrichten. Diese Maßnahme
führte zu einer beachtlichen Verarmung des Marktes, da ja nahezu jede fünfte Familie
von den Zahlungen betroffen war. Die Bezahlung der Beträge erstreckte sich über einen
längeren Zeitraum. 1615 waren in Hörstein noch 759 Gulden rückständig.
Die eingeforderten Beträge standen nach Abzug der eigentlichen Prozeßkosten je zur
Hälfte dem Grafen von Hanau und dem Kurfürsten von Mainz zu. Es war üblich,
die eingezogenen Gelder für fromme Stiftungen zu verwenden. So suchte der kalvinistische
Graf Philipp Ludwig 11. mit seinem Anteil an der Freigerichter Konfiskationssumme den Neubau
der Hohen Landesschule in Hanau zu finanzieren. Auch wurde erwogen, die Gelder zur Instandsetzung
der Alzenauer Burg zu verwenden. Doch gelangten diese Vorhaben nicht zur Verwirklichung, da
der Freigerichter Amtmann Jörg Friedrich von Thüngen, der für die Abrechnung
verantwortlich war, einen Großteil der Summe unterschlug, um damit Familienstreitigkeiten
auszutragen.
Obwohl
die furchtbaren Hexenbrände der Jahre 1601-1605 139 Bewohnern des Freigerichts das Leben
gekostet hatten, sparte die Bevölkerung auch später nicht mit Anzeigen wegen Zauberei.
Im Jahre 1613 beschuldigte Thomas Becker aus Hörstein einige angesehene Bürger des
Ortes der Hexerei. (16) Doch verhinderte das umsichtige Vorgehen der bezichtigten Personen
erneute Hinrichtungen. Die Betroffenen erhoben Verleumdungsklage gegen Becker; dieser wurde
inhaftiert, entfloh aber am Kirchweihsonntag durch das Türfenster des Gefängnisses.
Später kehrte er zurück und verglich sich mit seinen Kontrahenten.
Einen
letzten Höhepunkt erlebten die Hexeniagden in unserer Gegend in den Jahren 1627-1629.
Da in Aschaffenburg, Dieburg und in anderen benachbarten Orten in dieser Zeit viele "Hexen"
verbrannt wurden, ersuchte auch die Freigerichter Bevölkerung den Mainzer Kurfürsten
und den Grafen von Hanau um die Ausrottung des Zaubereilasters. In der Bittschrift heißt
es: "Gelangt derent wegen an Euer Gnaden unser umb Gottes willen nochmahliches untertheniges
pitten, sie geruhen umb Gottes und der unschuldigen, auch der blinden jugend willen . . . .
. . solch grausamb erschrecklich zauberey laster gnedig außreuten zu laßen.«
(17) Die Regierungen ordneten daraufhin an, die Bevölkerung solle verdächtige Personen
der Kanzlei meiden.
Nun
wurden verschiedene Personen denunziert, unter anderen auch die Frau des Hans Meißner,
die wahrscheinlich in Hörstein wohnte.(18) Die Beschwerde lautet: "Eobaldt Uberlacker,
20 jahr alt, erklärt sich und sagt: Vor 8 jahrn uf der waidt hab er sich mit Hanß
Meißners jungen geschlagen, da hab die fraw ihne mit der handt auch geplawet, daruf ihme
die naßen geblutet und er vier wachen lang kranck worden. Da ihm der boder nicht geholfen,
hefte er sterben müssen. Könte es niemand zeihen alß diese, von weicher sein
hitzige schwachheit herkommen, wolle dieses verantworten und darauf standhaft bleiben, wisse
doch sonsten nichts von ihr, er were damals noch bei seinen eltern gewesen. Ob sie ihm wol
gesagt, es könne von bernelder Meißnerin her(kommen), so heften sie doch kein ungelegenheit
anfancen wollen.»
Ob die Meißnerin und die übrigen Angeschuldigten zum Tode verurteilt wurden,
läßt sich nicht sagen, da für die Folgezeit keine Akten vorliegen.
Nach
dem Dreißigjährigen Krieg machte Kurfürst Johann Philipp von Schönborn
(1647-1673) den Hexenprozessen im Mainzer Erzstift ein Ende. Zwar wurden immer noch Anklagen
wegen Hexerei von der Bevölkerung erhoben, doch ließ die kurfürstliche Regierung
die Verdächtigen frei. Vor allem der Einfluß der "Cautio Criminalis" des
Jesuiten Friedrich Spee von Langenfeld wirkte sich mäßigend auf die Hexenverfolgungen
im Mainzer Gebiet aus.